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KG, 12.11.1992 - 12 U 5617/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 04.02.2002 - 12 U 111/01
Haftungsverteilung bei Unfallschaden infolge Mißachtung der Vorfahrt
Am Ergebnis ändert sich nichts durch die vom Kläger in seiner Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen (BGH VersR 1964, 1195, 1196; KG Urteil vom 12. November 1992 - 12 U 5617/91 -), denen lediglich entnommen werden könnte, dass dem Wartepflichtigen im sog. kreuzenden Verkehr Ansprüche nur nach einer Quote zu einem Viertel zustehen. - OLG Dresden, 09.06.2021 - 4 U 396/21
1. Die Missachtung des Vorfahrtsrechts begründet einen Anscheinsbeweis für die …
Diese Beurteilung folgt aus der besonderen Bedeutung der Vorfahrtsregelung, die dem wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer die Pflicht zu erhöhter Sorgfalt auferlegt und deren Verletzung daher besonders schwer wiegt (vgl. bereits BGH, Versicherungsrecht 1964, 1195;… U. v. 23.06.1987 - VI ZR 296/86, Rz. 7; KG Berlin, U. v. 12.11.1992 - 12 U 5617/91 LS 3;… OLG Zweibrücken, a.a.O., Rz. 43 m.w.N. - jeweils nach juris).